§ 25 StVO: “… außerhalb geschlossener Ortschaften muss am linken Fahrbahnrand gegangen werden”
1 Kommentar zu „verkehrsgerecht“
Kommentarfunktion geschlossen.
§ 25 StVO: “… außerhalb geschlossener Ortschaften muss am linken Fahrbahnrand gegangen werden”
Kommentarfunktion geschlossen.
Immer schön aufpassen